

Tarifvertrag Zeitarbeit
Für Zeitarbeitnehmer bei Axiom Nord GmbH gilt der Tarifvertrag Zeitarbeit, der zwischen dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) geschlossen wurde.
Der Tarifvertrag Zeitarbeit setzt sich zusammen aus Mantel-, Entgeltrahmen- und Entgelttarifvertrag.
Was regelt der Tarifvertrag Zeitarbeit?
Der GVP-Tarifvertrag behandelt folgende Punkte:
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Regelungen zur Arbeitszeit (Dauer und Verteilung, Einsatz des Arbeitszeitkontos, Arbeitsbereitschaft, Mehrarbeit)
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Gestaffelte Tarifentgelte
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Produktivitätszulage
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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
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Urlaubsansprüche
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Weihnachts- und Urlaubsgeld
Vorteile des BAP-Tarifvertrags
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Sicherheit für Zeitarbeitnehmer und Planungssicherheit für Unternehmen.
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Steigende Akzeptanz der Zeitarbeitsbranche.
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Partnerschaftliches Verhältnis zwischen Branche und Gewerkschaften.
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Kontinuität und Sicherheit durch langjährigen Tarifvertrag seit 2000.
​Neuer Tarifabschluss
Im März 2024 wurde ein neuer Tarifvertrag ausgehandelt, der ab Oktober 2024 für Zeitarbeitnehmer deutliche Lohnerhöhungen bringt. Der Mindestlohn steigt in der Entgeltgruppe 1 von 13,50 € auf 14,00 €, in der Entgeltgruppe 2a von 13,80 € auf 14,31 € und in der Entgeltgruppe 2b von 14,15 € auf 14,67 €. Diese Erhöhungen setzen den tariflichen Lohn bereits in der unteren Entgeltgruppe über dem gesetzlichen Mindestlohn an.​
Was sind Branchenzuschläge?
Branchenzuschläge sind zusätzliche Vergütungen für Zeitarbeitnehmer, um ihr Gehalt an das eines vergleichbaren Festangestellten beim Kunden anzupassen. Diese Zuschläge werden nach einer Einarbeitungsphase je nach Branche und Einsatzdauer gestaffelt gezahlt. Nach 15 Monaten Einsatzzeit erreicht der Zeitarbeitnehmer die höchste Zuschlagsstufe oder es erfolgt die Umstellung auf Equal Pay.