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Image by Karl Hedin
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Ihnen fehlt Personal? Wir haben es !

Flexibel bleiben in unsicheren Zeiten? Kein Problem! Zusätzliche Mitarbeiter bei Auftragsspitzen oder temporärem Mehrbedarf? Wir haben die Lösung! Arbeitnehmerüberlassung von Axiom Nord GmbH ist Ihr perfektes Instrument, um immer optimal aufgestellt zu sein. Egal, ob Sie kurzfristig Verstärkung brauchen oder einen neuen Rekrutierungskanal suchen – wir sind Ihr Partner für jede Herausforderung!

Gruppentreffen

Arbeitnehmerüberlassung mit Axiom Nord GmbH:

Axiom Nord GmbH bringt seine eigenen Profis als „Leiharbeiter“ in Ihr Unternehmen. Mit uns haben Sie die Sicherheit, dass alle Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erfüllt sind. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise und genießen Sie sorgenfreie Flexibilität in Ihrer Personalplanung!

Axiom nord zeitarbeit.png

So funktioniert Arbeitnehmerüberlassung mit Axiom Nord GmbH

Arbeitnehmerüberlassung mit Axiom Nord GmbH bedeutet, dass Axiom den Rekrutierungsprozess für Ihr Unternehmen übernimmt und die Mitarbeiter betreut.
Der Arbeitsvertrag wird zwischen dem Mitarbeiter und Axiom geschlossen, während zwischen Ihrem Unternehmen und Axiom ein Vertrag über die Arbeitnehmerüberlassung abgeschlossen wird. Interessiert an Arbeitnehmerüberlassung?
Kontaktieren Sie uns gerne!

Teambesprechung

Welche Vorteile bringt die Arbeitnehmerüberlassung einem Unternehmen?

Schnell, flexibles Personal zu finden, wird in unserer globalisierten Welt immer wichtiger. Arbeitnehmerüberlassung bietet die dringend benötigte Flexibilität, um auf veränderte Marktbedingungen und unvorhergesehene Situationen reagieren zu können.

Arbeitnehmerüberlassung ist die Lösung für Unternehmen, die:
 

  • Auftragsspitzen bewältigen müssen,

  • kurzfristig Verstärkung benötigen,

  • zusätzliches Know-how benötigen,

  • Personalengpässe ausgleichen müssen.

Wichtige Fakten zum Arbeitnehmer­überlassungs­gesetz (AÜG).

  • Mitarbeiter werden in der Arbeitnehmer­überlassung zumeist nur für kurze Zeit von dem Entleiher beschäftigt. Doch manchmal ergeben sich auch längere Überlassungs­verhältnisse. Mit der Einführung der Höchstüber­lassungs­dauer wurde die Einsatzdauer jedoch auf 18 Monate beschränkt. Sobald diese 18 Monate erreicht sind, ist eine Unterbrechung des Einsatzes von mindestens drei Monaten und einem Tag erforderlich, bevor der Mitarbeiter wieder bei demselben Entleiher eingesetzt werden kann. Wichtig: der Entleih­begriff ist rechtsträger­bezogen, wechselt der Mitarbeiter in Arbeitnehmer­überlassung innerhalb des Kunden­unternehmens den Arbeitsplatz oder die Tätigkeit, beginnt die Frist nicht neu.
     

  • Ist die Höchstüber­lassungs­dauer überschritten, kann dies zur Folge haben, dass das Arbeits­verhältnis zwischen Personal­dienstleister und Mitarbeiter unwirksam wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 1b AÜG), und zwischen Entleiher und Mitarbeiter in Arbeitnehmerüberlassung ein Arbeitsverhältnis zustande kommt (§ 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG).
     

  • Ausnahmeregelungen zur Höchstüber­lassungs­dauer können durch Tarifvertrag zwischen den Tarifpartnern der Einsatz­branche vereinbart werden (§ 1 Abs. 1b S. 3 AÜG). Dabei muss trotzdem das Merkmal „vorübergehend“ wie in dem Paragrafen definiert erfüllt sein. Das betrifft zum Beispiel die Metall- und Elektro­industrie. Teilweise sind Ausweitungen bis auf 24 oder 48 Monate im Tarifvertrag vereinbart.
     

  • Weitere Informationen zur Höchstüber­lassungs­dauer in den Gesetzestexten:
    Dejure.org

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Treten Sie mit uns in Kontakt, indem Sie das Formular ausfüllen. Wir werden so schnell wie möglich antworten.

Vielen Dank für die Übermittlung!

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